Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Rudolf Resch GmbH. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen auf Erben und Rechtsnachfolger über.


2. Auftragserteilung

Der Auftrag gilt erst mit einer Auftragsbestätigung als angenommen. Von der Bestellung abweichende Aufträge gelten nur als angenommen, sofern diese schriftlich bestätigt wurden.


3. Lieferung

Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt entweder mit Vertragsabschluss oder mit Anzahlungseingang (wenn vereinbart).


Werden Lieferfristen überschritten, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern keine grobe Fahrlässigkeit seitens der Rudolf Resch GmbH vorliegen.


Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


4. Zahlungskonditionen:

Sofern bei Auftragserteilung vereinbart, ist eine Anzahlung zu leisten, nach deren Eingang die Ausführungsfrist beginnt. Die Restsumme ist längstenfalls 14 Tage nach Rechnungserhalt zu begleichen, anderenfalls werden Mahn- und Inkassospen sowie 14 % Verzugszinsen p.a. Verrechnet.

Die Firma Rudolf Resch GmbH ist nicht verpflichtet, Schecks, Kreditkarten oder Wechsel zu akzeptieren.


5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers aus der Lieferung – einschließlich aller Zinsen und Kosten - Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).

Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen die gelieferten Waren weder weiterveräußert, verarbeitet, verpfändet oder als Sicherung übereignet werden. Die Rudolf Resch GmbH ist zur jederzeitigen Einziehung ihres vorbehaltenen Eigentums durch Abholung und Demontage der gelieferten Ware berechtigt, die damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber.


6. Rücktritt:

Sollte der Auftraggeber vom vereinbarten Vertrag zurücktreten wollen, ist die Firma Rudolf Resch GmbH berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe der bereits angefallenen Kosten, mind. 30 % der Auftragssumme, (Auftragsabwicklung, Vorleistungen, Baumeister, Materialkosten) zu berechnen.


7. Reklamation

Kleine Abweichungen sind bei Naturprodukten unvermeidlich und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisminderung. Die im Naturstein bzw. bei dessen Verarbeitung vorkommenden Farbunterschiede, Farbpikmentierungen und Adern sind naturbedingt und können nicht als Wertminderung des Materials bezeichnet werden. Diesbezügliche Reklamationen werden nicht anerkannt.


Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware nach Empfang unverzüglich auf Mängel zu überprüfen und allfällige Mängel dem Auftragnehmer schriftlich bekanntzugeben.


8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB sowie des KSchG und des Fernabsatzgesetzes gelten als vereinbart.


9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.